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27. Februar 2026

Neuordnung der Parkregelegung für E-Tretroller ab dem 1. März 2026

Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses wurde im vergangenen Jahr eine Richtlinie über die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz durch E-Tretroller-Vermietsysteme (E-Tretroller-Richtlinie vom 2. Juli 2025) entwickelt.

Die wesentlichen Regelungen der genannten Richtlinie sind eine Limitierung auf höchstens 1.200 E-Tretroller, eine Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an maximal vier Betreiber sowie fest definierte Betriebs- und Abstellregelungen. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für die Dauer von 24 Monaten gewährt.

Nach Abschluss des aktuellen Auswahlverfahrens werden ab dem 1. März nun drei Betreiber von E-Tretroller-Vermietsystemen aktiv vertreten sein. In der Innenstadt (Ortsbezirke Altstadt und Neustadt) erfolgt in Zukunft das E-Tretroller-Verleihsystem stationsbasiert. Hierfür werden 25 Abstellflächen eingerichtet, d.h. in der Innenstadt darf nur noch eine limitierte Zahl von 300 E-Tretrollern auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Die Standorte der Abstellflächen sind als Anlage beigefügt. In bestimmten Bereichen - etwa in Teilen der Altstadt - ist das Abstellen komplett verboten (vgl. Anlage 2).

„Wir setzen die Richtlinie ab 1. März 2026 um. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt gemietete E-Tretroller in der Innenstadt nur noch in den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Das betrifft die Stadtteile Altstadt und Neustadt“, erklärt die zuständige Dezernentin Manuela Matz. Außerhalb dieser Zone gilt diese Regelung nicht. Sollten E-Tretroller in der Innenstadt außerhalb der Abstellflächen geparkt werden, dann hat der Anbieter diese ordnungsgemäß abzustellen, umzuverteilen oder zu entfernen.

„Wir mussten in den letzten Jahren gerade in der Innenstadt leider feststellen, dass viele E-Tretroller den Straßenraum blockieren, einfach irgendwo abgestellt oder umgeworfen werden. Wir hoffen, dass wir mit den neuen Regelungen diese Situation, die auch in anderen Städten zu beobachten ist, verbessern können“, erläutert Matz.

Standorte nach Nummerung: Übersichtsliste der Abstellflächen für E-Scooter im Stadtgebiet Mainz

  1. Richard-Wagner-Straße, 55118 Mainz
  2. Wallaustraße, 55118 Mainz
  3. Sömmeringstraße, 55118 Mainz
  4. Peter-Cornelius-Platz, 55118 Mainz
  5. Josefsstraße, 55118 Mainz
  6. Josefsstraße - Hindenburgstraße, 55118 Mainz
  7. Frauenlobplatz, 55118 Mainz
  8. Albinistraße, 55116 Mainz
  9. Boppstraße, 55118 Mainz
  10. Kurfürstenstraße, 55118 Mainz
  11. Schießgartenstraße, 55116 Mainz
  12. Erthalstraße, 55118 Mainz
  13. Schottstraße, 55116 Mainz
  14. Mittlere Bleiche, 55116 Mainz
  15. Bauerngasse, 55116 Mainz
  16. Hauptbahnhof Westseite
  17. Am Kronberger Hof, 55116 Mainz
  18. Münsterstraße, 55116 Mainz
  19. Große Langgasse, 55116 Mainz
  20. Heugasse, 55116 Mainz
  21. Große Weißgasse, 55116 Mainz
  22. Weißliliengasse, 55116 Mainz
  23. Holzstraße, 55116 Mainz
  24. Neutorstraße, 55116 Mainz
  25. Bahnhof Römisches Theater, 55116 Mainz

Hinweis: Die Standorte 2 und 25 (Wallaustraße und Bahnhof Römisches Theater) müssen baustellenbedingt zum Start des E-Scooter-Managements ab dem 1. März 2026 temporär verschoben werden. Die finale Umsetzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

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