Zweckentfremdung von Wohnraum, Genehmigung beantragen
Beschreibung
Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) ermächtigt Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf.
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
- zu mehr als 50 % der Wohnfläche für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
- baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
- mehr als insgesamt zwölf Wochen (84 Tage) im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet oder sonst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
- länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder
- beseitigt wird.
Es obliegt der jeweiligen Gemeinde, welche Zweckentfremdungstatbestände sie in ihre Satzung mit aufnimmt und somit unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt. Auch die nähere Ausgestaltung des Zweckentfremdungsverbotes ist der gemeindlichen Satzung zu entnehmen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3122
- zweckentfremdungstadt.mainzde
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Ordukaya | +49 6131 12-3122 | zweckentfremdungstadt.mainzde |
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, teilt Ihnen die Verwaltung der Gemeinde mit, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.
Gebühren
Bitte informieren Sie sich bei der Gemeinde, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.
Zahlungsart
per Überweisung
