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Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes beantragen

Wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben und diese sich einbürgern lässt, können Sie und Ihr minderjähriges Kind miteingebürgert werden.

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Sachgebiet Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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