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Bewachungsgewerbe, Erlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

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Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 208 und 209 a
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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