Straßenmusik, Genehmigung beantragen
Beschreibung
Für das Ausüben von Musik in der Innenstadt / Straßenmusik kann eine Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erforderlich sein.
Regelungen zu den möglichen "Spielzonen", wann die Straßenmusik erlaubt ist
und wo und wie lange diese stattfinden darf, entnehmen Sie bitte dem angehängten Merkblatt.
Adresse
Besucheranschrift
Stadtwache der Landeshauptstadt MainzRheinstraße 55
55116 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist telefonisch rund um die Uhr besetzt, Montag bis Sonntag 0 - 24 Uhr.
Sie können mit unseren Sachbearbeitenden persönlich zu folgenden Zeiten sprechen:
- Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag und Samstag 10 Uhr bis 22 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
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Rechtsgrundlagen
Die Stadtverwaltung Mainz hat am 30. März 2004 eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Darbietung von Straßenmusik in den Fußgängerzonen der Mainzer Innenstadt zu regeln.
Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einsehen.
