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28. April 2026

Beherbergungsabgabe: Landeshauptstadt Mainz erläutert rechtliche Ausgestaltung

Nach der Vorstellung der geplanten Einführung einer Beherbergungsabgabe zum 1. Juli 2026 nimmt die Landeshauptstadt Mainz die hierzu geäußerten Fragen und Hinweise aus der Branche dankend auf und stellt zentrale Punkte klar. Ziel der Abgabe bleibt es, die Finanzierung touristisch-kultureller Angebote nachhaltig zu sichern und den Tourismusstandort Mainz langfristig zu stärken.

Oberbürgermeister Nino Haase betont: "Uns ist bewusst, dass eine neue Abgabe Fragen aufwirft. Gleichzeitig ist es unser klares Ziel, den Tourismus in Mainz auch künftig verlässlich finanzieren und weiterentwickeln zu können. Davon profitieren Gäste, Betriebe und die Stadtgesellschaft insgesamt."

Bei der geplanten Regelung handelt es sich um eine Beherbergungsabgabe in Form einer indirekten örtlichen Aufwandsteuer. Dabei werden nicht etwa Bettenkapazitäten besteuert, sondern die tatsächlich realisierten Übernachtungseinnahmen. Die Abgabe wird von den Gästen zusätzlich zum Übernachtungspreis gezahlt und kann von den Betrieben entsprechend weitergegeben werden.

"Die Beherbergungsabgabe ist – im Vergleich zu einem Gästebeitrag – die rechtssichere und unbürokratische Lösung", erläutert Haase weiter. "Sie ist vielfach erprobt und gerichtlich bestätigt. Viele Städte setzen seit Jahren erfolgreich auf dieses Modell – so etwa Trier seit 2018; Stuttgart hat eine vergleichbare Regelung jüngst eingeführt. Das ermöglicht uns auch in Mainz eine zügige Umsetzung, die angesichts der Haushaltslage notwendig ist." Ein Gästebeitrag wäre demgegenüber mit einem erheblich höheren bürokratischen Aufwand verbunden, da dessen Höhe aufwendig ermittelt und rechtssicher nachgewiesen werden müsste.

Die Stadt Mainz unterstützt jährlich Veranstaltungen und Institutionen wie die Straßenfastnacht, die Johannisnacht oder das Gutenberg-Museum mit erheblichen Mitteln. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen. Die Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe tragen dazu bei, diese Angebote auch künftig verlässlich zu finanzieren und die Attraktivität des Tourismusstandorts Mainz zu sichern.

Die Abgabe wird von den Beherbergungsbetrieben erhoben und kann auf die Übernachtungsgäste umgelegt werden. Sie wird zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Auch die steuerliche Behandlung ist rechtlich geklärt und wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt.

"Unser Ziel ist es, gemeinsam mit der Branche den Tourismus in Mainz weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen", unterstreicht Haase. "Dazu stehen wir weiterhin im Austausch mit den Vertreter:innen des Gastgewerbes."

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