Allgemeinverfügung regelt „Public Viewing“ während der Fußballweltmeisterschaft
Vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (11. Juni bis 19. Juli 2026 in den Ländern USA, Mexiko und Kanada) erlässt die Stadtverwaltung Mainz eine Allgemeinverfügung zum Public Viewing.
Diese regelt die Ausnahmen vom Lärmschutz für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien („Public Viewing“) sowie den Betrieb der damit verbundenen Außengastronomie. Aufgrund der erheblichen Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in Nordamerika fallen viele Spielzeiten in die späten Abendstunden resp. Nachtstunden. Die Neuregelung schafft hierfür den rechtlichen Rahmen.
Um dem großen gesellschaftlichen Bedürfnis und dem öffentlichen Interesse an gemeinsamen Fußballübertragungen Rechnung zu tragen, gilt für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz eine befristete Ausnahme von den Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImSchG).
Der Betrieb von entsprechenden Freiluft-Übertragungsanlagen ist für alle Spiele zulässig, deren offizieller Anstoß zwischen 08.00 Uhr und inklusive 21.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr (MESZ) erfolgen. Gaststätten, die regulär einer Einschränkung ihrer Betriebszeit unterliegen, dürfen während dieser Zeiten für die Übertragung geöffnet bleiben.
Während der Gruppenphase (11. bis 28.06.2026) sind Übertragungen der Spiele mit einer Anstoßzeit bis 22.00 Uhr zulässig, in den Ausscheidungsrunden und der Finalphase (29.06. bis 19.07.2026) gilt dies für Anstoßzeiten bis 21.00 Uhr.
Spiele, die zu einem späteren Zeitpunkt angepfiffen werden, fallen nicht unter diese Erleichterung und sind im Außenbereich generell untersagt. Da mögliche Verlängerungen und Elfmeterschießen zu weit in die gesetzliche Nachtruhe hineinreichen würden, ist eine Übertragung hierfür im Freien nicht zumutbar und daher nicht erlaubt.
Die Zeiten sind so gewählt, dass die Übertragungen inklusive eventueller Verlängerungen und Elfmeterschießen bis 24.00 Uhr beendet sind. Zudem müssen alle Betreiber die Beeinträchtigung für Anwohner minimieren.
Weitere detaillierte Regelungen können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die von der Landeshauptstadt am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Weitere Informationen (Ausgabe 22/2026):