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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat nichts mit Sexualität, nichts mit Flirt, nichts mit Erotik und auch nichts mit einer beiderseitig gewollten Beziehung zu tun. Sexuelle Belästigung ist vielmehr eine Form sexualisierter
Gewalt, die sich in den allermeisten Fällen gegen Frauen richtet und in den allermeisten Fällen von Männern ausgeübt wird.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gibt es überall - auch bei der Landeshauptstadt Mainz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eindeutig: Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt eine Benachteiligung dar und ist ein eindeutiger Verstoß gegen arbeits- oder dienstrechtliche Pflichten. Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber muss handeln, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden oder Unternehmen wirksam vor Belästigung zu schützen.

Unterzeichnung
Unterzeichnung der Dienstvereinbarung der Landeshauptstadt Mainz zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Initiativen bei der Stadtverwaltung Mainz

Mit Unterzeichnung einer Dienstvereinbarung zum Schutz von Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz am 04. Mai 2015 und zwei Tage später mit einer Informationsveranstaltung für Führungskräfte, Personalverantwortliche, Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte hat die Stadtverwaltung Mainz die Initiative ergriffen.

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