Bauvorbescheid beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Gehrmann | Altstadt (außer Bleichenviertel) |
| Frau Bopp | Bleichenviertel, Hechtsheim |
| Frau Cuhas | Bretzenheim (Bereich A), Zahlbach |
| Frau Mentes | Bretzenheim (Bereich B), Universität Campus |
| Frau Leinen-Reiber | Drais |
| Herr Robalino Urena | Ebersheim, Laubenheim |
| Frau Bock | Finthen, Neustadt (außer Zollhafen) |
| Frau Bullmann-Müller | Gonsenheim |
| Frau Hohs | Hartenberg-Münchfeld |
| Herr Bungert | Heiligkreuzareal, Lerchenberg, Zollhafen |
| Herr Krämer | Marienborn, Mombach und Industrie (Mombach-Neustadt) |
| Frau Güler | Oberstadt, Kliniken |
| Frau Hofmann | Weisenau (außer Heiligkreuzareal) |
| Frau Depue | – |
| Frau Grill | – |
Gebühren
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlagen
An wen muss ich mich wenden?
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Organisationen
- 60 02 01 Mainz-Nord (Drais, Finthen, Gonsenheim, Hartenberg-Münchfeld, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt), Werbeanlagen und Warenautomaten (60.02.01)
- 60 02 02 Mainz-Süd (Altstadt, Bretzenheim, Ebersheim, Hechtsheim, Oberstadt, Weisenau, Laubenheim, Oberstadt), Wiederholungsprüfungen (60.02.02)
- Bauaufsicht (60.02)
- Bauamt (60)
