Wasserversorgung sicherstellen
Beschreibung
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe, die grundsätzlich den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt. Sie haben in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, können diese Aufgaben jedoch auch an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen (z. B. an Zweckverbände). Für die Gemeinden erfüllen oft auch Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften die Aufgaben (z. B. Stadtwerke).
Eine Versorgungspflicht der Gemeinden besteht nicht,
1. wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist und
2. für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken.
Wenn die Wasserversorgung des Grundstückes über öffentliche Wasserversorgungsanlagen erfolgt, müssen Sie sich bei Fragen an die Gemeinde bzw. das zuständige Wasserversorgungsunternehmen wenden.
Die Mainzer Netze GmbH als Teil der Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke AG ist für die Wasserversorgung in Mainz zuständig. Hier sind Sie richtig für:
- An- und Abmeldung Ihres Wasseranschlusses
- Zählerstandsmeldung
- Trinkwasserqualität
- Versorgungsgebiet
- Trinkwasserpreise
Bitte beachten Sie: Die Mainzer Stadteile Laubenheim und Ebersheim werden von der Wasserversorgung Rheinhessen GmbH versorgt.
Adresse
Besucheranschrift
Mainzer Stadtwerke AGRheinallee 41
55118 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-7474
- Telefax
- +49 6131 12-7477
- energiemainzer-stadtwerkede
- Internet
- www.mainzer-stadtwerke.info
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 70, 76
Besucherparkplätze sind vor Ort vorhanden
