Erwerbsminderungsrente beantragen
Beschreibung
Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie ersetzt in gewissem Rahmen Ihr Einkommen oder ergänzt es.
Bevor Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten können, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ihnen eine Reha helfen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dazu zählen medizinische und berufliche Rehabilitation, zum Beispiel auch Weiterbildungen zur beruflichen Neuorientierung oder Arbeitshilfen.
Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Je nachdem erhalten Sie entweder
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
- eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und Sie arbeitslos sind, weil ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.
Auch als behinderter Mensch können Sie unter Umständen die Erwerbsminderungsrente erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in einer besonderen Behinderteneinrichtung arbeiten und aufgrund Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Rentenhöhe
Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem bei der Deutschen Rentenversicherung gespeicherten Erwerbsleben ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Wenn Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, wird die Hälfte davon zugrunde gelegt.
Bei jüngeren Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter weiter Beiträge gezahlt.
Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Hinzuverdienst
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen.
- Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Verdienen Sie mehr als 19.661,25 Euro pro Jahr (Stand 2025), wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, bevor Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt wird, wird individuell berechnet. Diese Grenze beträgt jedoch mindestens 39.322,50 Euro pro Jahr (Stand 2025).
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht, dass Sie nie wieder arbeiten dürfen. Oft ist es möglich, sich durch gezielte Behandlung und Förderung auch von schweren gesundheitlichen Rückschlägen zu erholen.
Sie können jederzeit während der Rente wegen Erwerbsminderung und ohne Nachteil für den Rentenanspruch ausprobieren, ob Sie wieder fit genug sind für eine dauerhafte Erwerbstätigkeit.
Sonderregel für vor dem 2. Januar 1961 Geborene
Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, können Sie unter Umständen die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" erhalten. Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Geburtsbeurkundungen, Urkundenstelle, Kirchenaustritte, Rentenrechtliche Angelegenheiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
Sterbefallbeurkundungen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Daniella Breitsprecher | +49 6131 12-2453 | daniella.breitsprecherstadt.mainzde |
Unterlagen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
-
Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
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Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
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alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
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Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
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chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten
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wenn eine andere Person den Antrag stellt:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Unbefristete Renten:
- Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Befristete Renten:
- Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn Sie die Rente bis Ablauf dieses 7. Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
- Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits vor dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen.
Ergänzende Erläuterung zur Befristung:
Ihre Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Die Befristung kann bei einer medizinischen Befristung bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren wiederholt werden. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
