Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, Plätzen und Straßen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz müssen Sie grundsätzlich im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt beim Veranstaltungsbüro anmelden.
Gemäß der Rechtsvorschrift des § 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes müssen Sie folgende Punkte zwingend beachten:
Bei weniger als 5.000 zeitgleich anwesenden Personen:
- Anzeigepflicht mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept vorlegen.
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie einen gewerblichen Sicherheitsdienst einsetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).
Bei mehr als 5.000 zeitgleich anwesenden Personen:
- Anzeigepflicht mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept vorlegen.
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie einen gewerblichen Sicherheitsdienst einsetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).
Bei mehr als 15.000 zeitgleich anwesenden Personen oder mehr als 30.000 täglich anwesenden Personen (Großveranstaltung):
- Anzeigepflicht mindestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn müssen Sie ein Sicherheitskonzept vorlegen.
- Sie müssen einen gewerblichen Sicherheitsdienst einsetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).
Beim Einsatz von gewerblichen Sicherheitsdiensten müssen Sie dem Veranstaltungsbüro 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Liste mit den sich vor Ort befindlichen Sicherheitskräften zukommen lassen. Diese Liste wird benötigt, um eine Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeitenden durch die Polizei zu ermöglichen (gemäß §68 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz). Die betreffenden Personen dürfen nur nach bestandener Überprüfung als Sicherheitskräfte eingesetzt werden.