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Sondernutzung öffentlichen Raums beantragen 

Beschreibung

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Werbeständer / Werbeschilder

Für Baustelleneinrichtungen sowie für die Aufstellung von Baugerüsten und Containern. Wenden Sie sich an das Baustellenmanagement der Abteilung "Staßenverkehrsbehörde" der Stadt Mainz (EMail: baustellenmangementstadt.mainzde).

Für Veranstaltungen und Straßenfeste wenden Sie sich an die Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen  (https://stage.ad.mainz.de/vv/produkte/rechtundordnungsamt/181010190000000033-1015t.php).

Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
217
Telefon
+49 6131 12-2358
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
sondernutzungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag und Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16 Uhr 
  • Mittwoch und Freitag geschlossen

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Pascal Mohr Sondernutzung / Wirtschaftsgärten im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis  +49 6131 12-2426  pascal.mohrstadt.mainzde
 Herr Tristan Mohr Allgemeine Sondernutzung  +49 6131 12-2552  tristan.mohrstadt.mainzde
 Frau Andrea Wahl Allgemeine Sondernutzung  +49 6131 12-2358  andrea.wahlstadt.mainzde

Unterlagen

  • Hauptantrag:
    -    Formlos oder per Formblatt
  • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
    -    Maßstabsgerechter Lageplan
    -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit

Gebühren

  • Kostentyp: variabel
    -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
    -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

Die Gebühr richtet sich nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz vom 16.12.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.07.2025 (Amtsblatt vom 04.07.2025, Nr. 29/2025)

Zahlungsart

  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Fristen

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie "Gestaltung von Sondernutzung im öffentlichen Raum"
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Mainz