Sondernutzung öffentlichen Raums beantragen
Beschreibung
Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Werbeständer / Werbeschilder
Für Baustelleneinrichtungen sowie für die Aufstellung von Baugerüsten und Containern. Wenden Sie sich an das Baustellenmanagement der Abteilung "Staßenverkehrsbehörde" der Stadt Mainz (EMail: baustellenmangementstadt.mainzde).
Für Veranstaltungen und Straßenfeste wenden Sie sich an die Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen (https://stage.ad.mainz.de/vv/produkte/rechtundordnungsamt/181010190000000033-1015t.php).
Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 217
- Telefon
- +49 6131 12-2358
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- sondernutzungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag und Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr
- Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch und Freitag geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Pascal Mohr | Sondernutzung / Wirtschaftsgärten im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis | +49 6131 12-2426 | pascal.mohrstadt.mainzde |
| Herr Tristan Mohr | Allgemeine Sondernutzung | +49 6131 12-2552 | tristan.mohrstadt.mainzde |
| Frau Andrea Wahl | Allgemeine Sondernutzung | +49 6131 12-2358 | andrea.wahlstadt.mainzde |
Unterlagen
- Hauptantrag:
- Formlos oder per Formblatt - Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
Gebühren
- Kostentyp: variabel
- Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
- Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Die Gebühr richtet sich nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz vom 16.12.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.07.2025 (Amtsblatt vom 04.07.2025, Nr. 29/2025)
Zahlungsart
- Überweisung nach Gebührenbescheid
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie "Gestaltung von Sondernutzung im öffentlichen Raum"
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Mainz
Formulare
- Sondernutzung, Bannerwerbung an Brücken, Formular
- Sondernutzung, Informations- oder Werbeveranstaltungen, Formular
- Sondernutzung, Plakatierung für eine Veranstaltung im gesamten Mainzer Stadtgebiet, Formular
- Sondernutzung, Plakatierung für eine Veranstaltung in einem Mainzer Stadtteil, Formular
- Sondernutzung, Verkaufsstand Standort Seppel-Glückert Passage, Ecke Franziskanerstraße, Formular
- Sondernutzung, Verteilaktionen, Formular
- Sondernutzung, Warenständer oder Werbestopper, Formular
- Sondernutzung, Wirtschaftsgarten Erweiterung, Formular
- Sondernutzung, Wirtschaftsgärten, Formular
- Sondernutzung, Wirtschaftsgärten ohne Alkoholausschank, Formular
Satzungen und Richtlinien
- Richtlinie zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz
- Satzung der Stadt Mainz über Erlaubnisse und Gebühren der Sondernutzung an öffentlichen Straßen
- Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (E-Scooter)
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Car Sharing) in Mainz
- Sondernutzung E-Tretroller Vermietsystem, Richtline
