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Lärmminderungsplanung

Befahrene Straße

Der Lärmminderungsplanung ist für Hauptverkehrsstraßen, sonstigen größeren Straßen, Schienenwege der Straßenbahnen, bestimmte gewerbliche Anlagen (IED-Anlagen, Hafen) und den Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen sowie den Hubschrauberlandeplatz der Uniklinik.

Die Europäische Union hat aufgrund steigender Lärmbelastungen die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 erlassen.

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Mainz

Im Jahre 2005 wurde die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. Nach § 47 c BImSchG sind demnach zum 30. Juni 2012 und danach alle 5 Jahre Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner:innen auszuarbeiten.

Die Stadt Mainz ist zuständige Behörde zur Ausarbeitung der Lärmkarten für die im Stadtgebiet verlaufenden Hauptverkehrsstraßen und sonstigen größeren Straßen, Schienenwege der Straßenbahnen, bestimmte gewerbliche Anlagen (IED-Anlagen) und Hafen) und den Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen sowie den Hubschrauberlandeplatz der Uniklinik.

Die Lärmkarte " ... Lden" stellt jeweils einen Mittelwert über den gesamten 24-Stunden-Tag ("day - evening - night") dar, der die höhere Störwirkung von Geräuschen in der Nacht und in den Abendstunden über Zuschläge von 10 dB(A) für die Nacht und 5 dB(A) für den Abend berücksichtigt. Die Lärmkarte " ... Ln" stellt jeweils die Umgebungslärmbelastung in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) dar.

Die Haupteisenbahnstrecken werden vom Eisenbahnbundesamt (Öffnet in einem neuen Tab) kartiert, das Lärmaufkommen des Großflughafens Frankfurt durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (Öffnet in einem neuen Tab).

Mit der EG-Richtlinie bestehen auch Vorschriften zur Erstellung von Lärmaktionsplänen (Öffnet in einem neuen Tab). Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

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