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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

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Als Familienangehöriger eines Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ( Niederlassungserlaubnis) beantragen.

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Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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