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Kanalstörung melden 

Kurzbeschreibung

Kanalstörungen umfassen Geruchsbelästigungen z. B. durch defekte hausinterne Zugänge oder Anschlüsse.

Beschreibung

Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

  • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
  • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
  • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

Fristen

Je nach Aufwand bis zu zwei Wochen.

Zuständige Stelle

Wenn die Störung durch das Haus, also den hausinternen Abfluss, bedingt ist, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an den Wirtschaftsbetrieb Mainz wenden.