Inhalt anspringen
21. Juli 2026

Verlängerte Öffnungszeiten in Außengastro nun auch in Laubenheim

Die Landeshauptstadt Mainz ermöglicht ab dem 1. August (künftig) auch Gastronomiebetrieben in Mainz-Laubenheim verlängerte Außenbewirtungszeiten.

Damit wird die bereits bestehende Regelung auf einen weiteren Stadtteil ausgeweitet. Auch in Mainz-Gonsenheim und Mainz-Hechtsheim, in der Altstadt und der Neustadt gelten die erweiterten Möglichkeiten weiterhin. Mit neuen Allgemeinverfügungen wird der Beginn der Nachtruhe an Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feiertagen um zwei Stunden auf 24 Uhr hinausgeschoben. Die Regelungen gelten im Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Oktober 2026.

„Mit den erweiterten Außenbewirtungszeiten wollen wir die lebendige Gastronomiekultur in unseren Stadtteilen unterstützen und gleichzeitig einen fairen Ausgleich zwischen Gastronomie, Gästen und Anwohnerinnen und Anwohnern sicherstellen. Entscheidend ist, dass die erweiterten Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden und der Schutz der Nachbarschaft gewährleistet bleibt. Dies findet Anklang - nun folgt auch der Stadtteil Laubenheim mit zeitlich erweiterten Angeboten“, sagt Oberbürgermeister Nino Haase. 

Diese Maßnahme garantiere sowohl den Bürger:innen und Bürgern als auch der Gastronomie einen deutlichen Mehrwert, so Haase:  „An heißen Tagen ermöglicht sie es den Menschen, sich auch in den späteren Abendstunden bei angenehmeren Temperaturen noch im Freien aufzuhalten. Gleichzeitig eröffnet sie Gastronomiebetrieben die Chance, ihre Außenbereiche länger zu nutzen.“ 

Die Allgemeinverfügungen gelten für Gastronomiebetriebe mit genehmigter Außenbewirtung in den Ortsbezirken Mainz-Laubenheim sowie Mainz-Gonsenheim, Mainz-Hechtsheim, Altstadt und Neustadt. Die Verlängerung betrifft ausschließlich die genannten Tage und setzt voraus, dass die geltenden Vorgaben des Immissionsschutzes eingehalten werden.

Für die Betriebe gelten weiterhin klare Auflagen: Die zulässigen Lärmgrenzwerte müssen eingehalten werden, es sind geeignete Maßnahmen zur Eigenüberwachung zu treffen und eine ausreichende Nachtruhe der Anwohner:innen ist sicherzustellen. Musikdarbietungen im Außenbereich sowie Musik- oder Fernsehübertragungen aus Innenräumen in den Außenbereich sind ab 22 Uhr nicht zulässig. Fenster und Türen der Gaststätten müssen ab diesem Zeitpunkt geschlossen bleiben. Bei wiederholten Verstößen kann die Allgemeinverfügung für einzelne Betriebe widerrufen oder eingeschränkt werden.

Bereits erteilte Einzelausnahmegenehmigungen bleiben bestehen, sofern sie günstigere Regelungen enthalten. Die Allgemeinverfügungen ersetzen zudem keine weiteren erforderlichen Genehmigungen, beispielsweise aus dem Bau- oder Sondernutzungsrecht.

Hintergrund: 

Bereits im Sommer 2025 hatte die Stadt Mainz erstmals eine entsprechende Regelung eingeführt und diese zunächst für einen begrenzten Zeitraum von etwas mehr als drei Monaten erprobt. Ziel war es, dem veränderten Freizeitverhalten, den zunehmend warmen Abendstunden sowie der wirtschaftlichen Situation der Gastronomiebetriebe Rechnung zu tragen. Die nun verlängerte Maßnahme knüpft an die positive Resonanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gastronomiebetrieben an.

Die Ausweitung auf weitere Stadtteile wurde möglich, nachdem die Stadt Mainz die Regelung auch für Ortsbezirke außerhalb der Innenstadt geöffnet hatte. In Gonsenheim und Hechtsheim hatten die Ortsbeiräte einer entsprechenden Einführung zugestimmt. Mit der Aufnahme von Mainz-Laubenheim kommt nun ein weiterer Stadtteil hinzu.

Die vollständigen Allgemeinverfügungen einschließlich Begründungen können im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz Nummer 31 vom 17. Juli 2026 nachgelesen werden. Dort sind die Regelungen für Mainz-Laubenheim sowie Mainz-Gonsenheim und Mainz-Hechtsheim veröffentlicht.

 

Weitere Informationen: https://www.mainz.de/medien/internet/downloads/amtsblatt-2026/Amtsblatt_31_2026_17.07.2026.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche