Kernaufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes sind:
- Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer und nicht-tierischer Herkunft, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, die den Lebensmitteln gleichgestellt sind (wie z.B. Gegenstände mit direktem Körper- oder Lebensmittelkontakt)
- Betriebskontrollen zur Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften in jenen Unternehmen, in denen Lebensmittel oder den Lebensmitteln gleichgestellte Dinge hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden
Dies betrifft sowohl Hygiene-Bestimmungen, als auch Vorschriften zu Kennzeichnungen, wie z.B. Zusatzstoffe und Allergene.
- Ahndung von Verstößen gegen die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Gesetze
- Entnahme von Warenproben im Routinefall und im Verdachtsfall zur Untersuchung durch die Labore des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz betreffend z.B. Verkehrsfähigkeit, Genusstauglichkeit, Zusammensetzung, Kennzeichnung
- Entgegennahme von Verbraucher:innenbeschwerden im Lebensmittelsektor
- Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung
Für die Landeshauptstadt Mainz ist hier die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit ihrem Dienstsitz in Ingelheim (Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim) zuständig.
Die dort angesiedelte Lebensmittelüberwachung hingegen ist mit den oben angeführten Aufgaben zur Überwachung des Lebensmittelrechts ausschließlich und nur für das Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen, ohne das Mainzer Stadtgebiet, zuständig.