Inhalt anspringen

Vorbeugender Brandschutz

Die Abteilung 37.04 minimiert durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen schon im Vorfeld das Brandrisiko und ist demnach das passende Gegenstück zum Abwehrenden Brandschutz mit seiner Feuerwehr-Einsatzabteilung.

Die Abteilung berät Architekten, Ingenieure, sowie Planer und Nutzer von Gebäuden über die Umsetzung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften. Dabei müssen feuerwehrtechnische Belange, wie beispielsweise die Löschwasserversorgung oder die Flucht- und Rettungswegsituation, in das Gesamtkonzept eines Bauwerks eingepasst und aufeinander abgestimmt werden. Im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens werden Stellungnahmen verfasst, die beschreiben, ob der Brandschutz eines Gebäudes ausreichend ist oder erst durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt werden kann. Durch diese frühzeitige Mitwirkung in der Planungsphase können optimale Bedingungen für spätere Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen geschaffen werden, die nicht nur den Einsatzkräften der Feuerwehr, sondern letztendlich auch den Nutzer und Eigentümer der baulichen Anlage zugutekommt.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Durchführung von Brandverhütungsschauen in Sonderbauwerke, wie z.B. in Schulen oder Hotels. Gemeinsam mit Vertretern des Bauamtes werden die Objekte begangen und auf die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften hin kontrolliert. Sind Missstände festgestellt worden, werden diese dokumentiert und der Betreiber wird zu deren Behebung aufgefordert.

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche